Das Landgericht Göttingen verurteilte einen 24-jährigen Mann aus Göttingen wegen zweifachen versuchten Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft. Der zur Tatzeit 20-Jährige hatte im Juni 2009 seiner Ex-Freundin und deren fünfjährigem Sohn mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser lebensgefährliche Verletzungen zugefügt. Der Junge ist seitdem querschnittsgelähmt. Der Angeklagte war nachts gewaltsam in die Wohnung eingedrungen, stach dem Jungen zweimal in den Rücken und der Frau achtmal, dreimal in die Lunge. Anschließend floh er nach Mazedonien, wo er sieben Monate später gefasst wurde. Das Gericht wandte Jugendrecht an, da Reifeverzögerungen vorlagen.
Das Landgericht Göttingen verurteilte einen 24-jährigen Mann aus Göttingen wegen zweifachen versuchten Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft. Der zur Tatzeit 20-Jährige hatte im Juni 2009 seiner Ex-Freundin und deren fünfjährigem Sohn mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser lebensgefährliche Verletzungen zugefügt. Der Junge ist seitdem querschnittsgelähmt. Der Angeklagte war nachts gewaltsam in die Wohnung eingedrungen, stach dem Jungen zweimal in den Rücken und der Frau achtmal, dreimal in die Lunge. Anschließend floh er nach Mazedonien, wo er sieben Monate später gefasst wurde. Das Gericht wandte Jugendrecht an, da Reifeverzögerungen vorlagen.