Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines 38-jährigen Terrorhelfers aus Georgsmarienhütte bei Osnabrück gegen seine dreijährige Haftstrafe abgelehnt. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte den Iraker im Juni wegen Werbens um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung im Ausland verurteilt. Der Angeklagte hatte eingeräumt, Videobotschaften und Reden von al-Qaida-Rädelsführern über einen allgemein zugänglichen Internet-Chatroom verbreitet zu haben. Mit dem BGH-Beschluss endet ein Pilotverfahren zur Internetpropaganda für islamistische Terrorgruppen. Laut OLG hatte der Angeklagte gezielt Kämpfer für den „Dschihad“ gewinnen wollen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines 38-jährigen Terrorhelfers aus Georgsmarienhütte bei Osnabrück gegen seine dreijährige Haftstrafe abgelehnt. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte den Iraker im Juni wegen Werbens um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung im Ausland verurteilt. Der Angeklagte hatte eingeräumt, Videobotschaften und Reden von al-Qaida-Rädelsführern über einen allgemein zugänglichen Internet-Chatroom verbreitet zu haben. Mit dem BGH-Beschluss endet ein Pilotverfahren zur Internetpropaganda für islamistische Terrorgruppen. Laut OLG hatte der Angeklagte gezielt Kämpfer für den „Dschihad“ gewinnen wollen.