Am 13.04.2026 begann vor dem Landgericht Freiburg das Sicherungsverfahren gegen einen 58-jährigen Deutschen, der beschuldigt wird, seine 8-jährige Tochter in Bollschweil im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald getötet zu haben. Vor etwa einem halben Jahr drang der Vater in das Haus seiner Ex-Frau ein, verbarrikadierte sich dort mit der gemeinsamen Tochter und schlug das Mädchen mit stumpfer Gewalt bewusstlos, bevor er es mit einem Messer auf brutalste Weise tötete. Zuvor hatte er gefordert, die Tochter zu sehen, was die Mutter wegen eines anstehenden Ausflugs ablehnte. Der Beschuldigte äußerte sich im Gericht lediglich mit den Worten "Das war nicht ich selber" und bezeichnete seine Tochter als "eigentlich das Liebste, was ich hatte", konnte sich aber nicht an ihr Geburtsjahr erinnern. Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass der 58-Jährige unter Wahnvorstellungen und einer paranoiden Schizophrenie leidet und laut eigener Aussage in hohem Maße Cannabis konsumiert hatte, wobei nach der Tat THC in seinem Blut nachgewiesen wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit vor, und das Verfahren zielt auf die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter ab, wobei es voraussichtlich Ende Mai enden wird. #Mord
Am 13.04.2026 begann vor dem Landgericht Freiburg das Sicherungsverfahren gegen einen 58-jährigen Deutschen, der beschuldigt wird, seine 8-jährige Tochter in Bollschweil im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald getötet zu haben. Vor etwa einem halben Jahr drang der Vater in das Haus seiner Ex-Frau ein, verbarrikadierte sich dort mit der gemeinsamen Tochter und schlug das Mädchen mit stumpfer Gewalt bewusstlos, bevor er es mit einem Messer auf brutalste Weise tötete. Zuvor hatte er gefordert, die Tochter zu sehen, was die Mutter wegen eines anstehenden Ausflugs ablehnte. Der Beschuldigte äußerte sich im Gericht lediglich mit den Worten "Das war nicht ich selber" und bezeichnete seine Tochter als "eigentlich das Liebste, was ich hatte", konnte sich aber nicht an ihr Geburtsjahr erinnern. Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass der 58-Jährige unter Wahnvorstellungen und einer paranoiden Schizophrenie leidet und laut eigener Aussage in hohem Maße Cannabis konsumiert hatte, wobei nach der Tat THC in seinem Blut nachgewiesen wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit vor, und das Verfahren zielt auf die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter ab, wobei es voraussichtlich Ende Mai enden wird. #Mord