Ohne Aufenthaltstitel im Nagelstudio gearbeitet
Am 25.03.2026 stellten Zöllnerinnen und Zöllner in einem Nagelstudio zwei dort arbeitende Personen fest, welche weder über eine Arbeitserlaubnis noch über einen für Deutschland gültigen Aufenthaltstitel verfügten. Gegen beide wurde deshalb ein Strafverfahren eingeleitet, ebenso gegen die Geschäftsführerin des Studios wegen Beihilfe. Während der Aufnahme der Daten der beschuldigten Personen und der Sicherstellung von Beweismitteln versuchte eine weitere im Geschäft angestellte Person die Zollbediensteten zu behindern und wurde dabei auch verbal übergriffig. Der Vorfall wurde schließlich zur Anzeige gebracht.
Am 25.03.2026 stellten Zöllnerinnen und Zöllner in einem Nagelstudio zwei dort arbeitende Personen fest, welche weder über eine Arbeitserlaubnis noch über einen für Deutschland gültigen Aufenthaltstitel verfügten. Gegen beide wurde deshalb ein Strafverfahren eingeleitet, ebenso gegen die Geschäftsführerin des Studios wegen Beihilfe. Während der Aufnahme der Daten der beschuldigten Personen und der Sicherstellung von Beweismitteln versuchte eine weitere im Geschäft angestellte Person die Zollbediensteten zu behindern und wurde dabei auch verbal übergriffig. Der Vorfall wurde schließlich zur Anzeige gebracht.
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