Mitarbeiter filmte Frauen heimlich
Am Montag, 16.03.2026, fand an der Uni Freiburg ein Austausch statt, nachdem bekannt wurde, dass ein ehemaliger Mitarbeiter heimlich Frauen gefilmt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann die Aufnahmen in einer von ihm an die Frauen vermieteten Wohngemeinschaft sowie auf einer Tagung gemacht haben, bei der damalige Kolleginnen des Mannes gefilmt wurden. Nach Angaben der Universität geschahen solche Taten aber auch in Sanitärräumen der Hochschule selbst sowie in Beratungssituationen. Die Universität erfuhr von letzterem jedoch erst im Zuge einer Gerichtsverhandlung gegen den Mann. Diese Taten seien verjährt. Vor einigen Tagen wurde der Mann vom Amtsgericht Freiburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, woraufhin die Staatsanwaltschaft Freiburg Berufung einlegte, da sie zweieinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Zahlreiche Studierende und Mitarbeiter folgten der Einladung der Universität zu einem Austausch, und nicht alle waren zufrieden mit der Handhabung der Geschehnisse. Die Hochschule teilte nach der Veranstaltung in einer Stellungnahme mit, dass viele sich mehr Unterstützung und Kommunikation gewünscht hätten. Man wolle den bisherigen Umgang der Uni mit dem Fall aufarbeiten, externe Expertise einholen und die Betroffenen bestmöglich unterstützen. Bei der Polizei Freiburg haben sich inzwischen weitere Personen gemeldet. Dem Ex-Mitarbeiter war nach Bekanntwerden der Vorwürfe und Durchsuchungen an der Hochschule im Februar 2024 fristlos gekündigt worden. Nach einer Kündigungsschutzklage einigte man sich im Sommer 2024 im Rahmen eines Vergleichs mit dem Mann. Da die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die vom Amtsgericht verhängte Bewährungsstrafe eingelegt hat, geht der Fall nun zum Landgericht.
Am Montag, 16.03.2026, fand an der Uni Freiburg ein Austausch statt, nachdem bekannt wurde, dass ein ehemaliger Mitarbeiter heimlich Frauen gefilmt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann die Aufnahmen in einer von ihm an die Frauen vermieteten Wohngemeinschaft sowie auf einer Tagung gemacht haben, bei der damalige Kolleginnen des Mannes gefilmt wurden. Nach Angaben der Universität geschahen solche Taten aber auch in Sanitärräumen der Hochschule selbst sowie in Beratungssituationen. Die Universität erfuhr von letzterem jedoch erst im Zuge einer Gerichtsverhandlung gegen den Mann. Diese Taten seien verjährt. Vor einigen Tagen wurde der Mann vom Amtsgericht Freiburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, woraufhin die Staatsanwaltschaft Freiburg Berufung einlegte, da sie zweieinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Zahlreiche Studierende und Mitarbeiter folgten der Einladung der Universität zu einem Austausch, und nicht alle waren zufrieden mit der Handhabung der Geschehnisse. Die Hochschule teilte nach der Veranstaltung in einer Stellungnahme mit, dass viele sich mehr Unterstützung und Kommunikation gewünscht hätten. Man wolle den bisherigen Umgang der Uni mit dem Fall aufarbeiten, externe Expertise einholen und die Betroffenen bestmöglich unterstützen. Bei der Polizei Freiburg haben sich inzwischen weitere Personen gemeldet. Dem Ex-Mitarbeiter war nach Bekanntwerden der Vorwürfe und Durchsuchungen an der Hochschule im Februar 2024 fristlos gekündigt worden. Nach einer Kündigungsschutzklage einigte man sich im Sommer 2024 im Rahmen eines Vergleichs mit dem Mann. Da die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die vom Amtsgericht verhängte Bewährungsstrafe eingelegt hat, geht der Fall nun zum Landgericht.
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