Gastronomin hinterzog Sozialversicherungsbeiträge
Seit dem unbekannten Datum hat die Inhaberin eines auf exotische Speisen ausgerichteten Freiburger Gastronomiebetriebes den Sozialkassen für ihre Angestellten zu niedrige Löhne gemeldet und den Einzugsstellen dadurch etwa 98.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen vorenthalten. Unterstützt wurde sie bei dem kriminellen Vorgehen von ihrem Geschäftsführer, welcher die maßgeblichen personellen Entscheidungen getroffen und das Restaurant nahezu eigenverantwortlich geleitet hat. Das Amtsgericht Freiburg sah die, aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Lörrach, von der Staatsanwaltschaft Freiburg erhobenen Tatvorwürfe als erwiesen an und verhängte gegen die beiden Beschuldigten jeweils eine Haftstrafe von einem Jahr, welche in beiden Fällen für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die beiden Straferkenntnisse sind zwischenzeitlich rechtskräftig. Die vorenthaltenen Beiträge werden durch die zuständigen Sozialversicherungsträger zurückgefordert.
Seit dem unbekannten Datum hat die Inhaberin eines auf exotische Speisen ausgerichteten Freiburger Gastronomiebetriebes den Sozialkassen für ihre Angestellten zu niedrige Löhne gemeldet und den Einzugsstellen dadurch etwa 98.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen vorenthalten. Unterstützt wurde sie bei dem kriminellen Vorgehen von ihrem Geschäftsführer, welcher die maßgeblichen personellen Entscheidungen getroffen und das Restaurant nahezu eigenverantwortlich geleitet hat. Das Amtsgericht Freiburg sah die, aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Lörrach, von der Staatsanwaltschaft Freiburg erhobenen Tatvorwürfe als erwiesen an und verhängte gegen die beiden Beschuldigten jeweils eine Haftstrafe von einem Jahr, welche in beiden Fällen für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die beiden Straferkenntnisse sind zwischenzeitlich rechtskräftig. Die vorenthaltenen Beiträge werden durch die zuständigen Sozialversicherungsträger zurückgefordert.
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