15 Georgier nach Polen zurückgewiesen
In der Nacht zum 02.07.2026 gegen 3:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei in der Einreisekontrolle auf der Autobahn 15 einen aus Polen kommenden Reisebus mit türkischen Kennzeichen. Bei einem 24-jährigen Georgier ergab der Datenabgleich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot des Landesamtes für Einwanderung Berlin vom Mai 2025. Da die Verfügung zuvor nur in Abwesenheit zugestellt worden war, wurde kein vorsätzlicher Verstoß nachgewiesen. Die Verfügung wurde vor Ort ausgehändigt, eine Sicherheitsleistung erhoben und der Mann nach Polen zurückgewiesen. Ein 29-jähriger Georgier war zur Festnahme zwecks Ausweisung/Abschiebung/Zurückschiebung der Ausländerbehörde Krefeld von Oktober 2025 ausgeschrieben. Hintergrund war ein auf 24 Monate befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren ein, verweigerte trotz gültigem tschechischen D-Visum die Einreise und wies den Mann nach Polen zurück. Weitere 13 georgische Staatsangehörige legten keine einreiselegitimierenden Dokumente vor und machten widersprüchliche Angaben. Ihnen wurde die Einreise verweigert, teilweise Sicherheitsleistungen erhoben und sie ebenfalls nach Polen zurückgewiesen. Alle anderen Insassen mit gültigen Visa oder Aufenthaltstiteln konnten weiterreisen.
In der Nacht zum 02.07.2026 gegen 3:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei in der Einreisekontrolle auf der Autobahn 15 einen aus Polen kommenden Reisebus mit türkischen Kennzeichen. Bei einem 24-jährigen Georgier ergab der Datenabgleich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot des Landesamtes für Einwanderung Berlin vom Mai 2025. Da die Verfügung zuvor nur in Abwesenheit zugestellt worden war, wurde kein vorsätzlicher Verstoß nachgewiesen. Die Verfügung wurde vor Ort ausgehändigt, eine Sicherheitsleistung erhoben und der Mann nach Polen zurückgewiesen. Ein 29-jähriger Georgier war zur Festnahme zwecks Ausweisung/Abschiebung/Zurückschiebung der Ausländerbehörde Krefeld von Oktober 2025 ausgeschrieben. Hintergrund war ein auf 24 Monate befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren ein, verweigerte trotz gültigem tschechischen D-Visum die Einreise und wies den Mann nach Polen zurück. Weitere 13 georgische Staatsangehörige legten keine einreiselegitimierenden Dokumente vor und machten widersprüchliche Angaben. Ihnen wurde die Einreise verweigert, teilweise Sicherheitsleistungen erhoben und sie ebenfalls nach Polen zurückgewiesen. Alle anderen Insassen mit gültigen Visa oder Aufenthaltstiteln konnten weiterreisen.
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