Am 19.09.2025 um 13:40 Uhr stellten Beamte der Wasserschutzpolizei Emden während einer Kontrolle eines Seeschiffes unter ausländischer Flagge fest, dass das Fassungsvermögen des Abwassertanks für die Liegezeit im Hafen ohne Abgabe an Land nicht ausreichend war. Abgabebescheinigungen konnten nicht vorgelegt werden. Eine Überprüfung der Anlage ergab Hinweise auf nicht vorschriftsmäßigen Betrieb. Die zuständige Behörde erteilte daraufhin ein Auslaufverbot und terminierte eine eingehende Überprüfung. Weitere Maßnahmen wurden von der Hafenbehörde in Absprache mit dem Fachdienst Umwelt der Stadt Emden eingeleitet. Die Beamten zogen eine vom Amtsgericht Emden angeordnete Sicherheitsleistung vom Kapitän ein. Die Ermittlungen dauern an.
Am 19.09.2025 um 13:40 Uhr stellten Beamte der Wasserschutzpolizei Emden während einer Kontrolle eines Seeschiffes unter ausländischer Flagge fest, dass das Fassungsvermögen des Abwassertanks für die Liegezeit im Hafen ohne Abgabe an Land nicht ausreichend war. Abgabebescheinigungen konnten nicht vorgelegt werden. Eine Überprüfung der Anlage ergab Hinweise auf nicht vorschriftsmäßigen Betrieb. Die zuständige Behörde erteilte daraufhin ein Auslaufverbot und terminierte eine eingehende Überprüfung. Weitere Maßnahmen wurden von der Hafenbehörde in Absprache mit dem Fachdienst Umwelt der Stadt Emden eingeleitet. Die Beamten zogen eine vom Amtsgericht Emden angeordnete Sicherheitsleistung vom Kapitän ein. Die Ermittlungen dauern an.