Am 13.02.2026 bestätigte das Landgericht Augsburg die Gefängnisstrafen für die Eltern eines Vorschulkindes, die das Kind rund ein Jahr lang misshandelt hatten. Der leibliche Vater muss drei Jahre und acht Monate in Haft, die Stiefmutter drei Jahre und zwei Monate. Das Gericht verwarf die Berufungsanträge beider Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, da die Strafen des Amtsgerichts angemessen seien. Die Angeklagten hatten den Jungen im Alter von fünf und sechs Jahren mehrfach verletzt, gefesselt und eingesperrt, sowie ihm Essen und Trinken verweigert. Das Kind konnte im Januar 2025 im Landkreis Aichach-Friedberg von einer Zeugin auf einer Landstraße aufgelesen werden.
Am 13.02.2026 bestätigte das Landgericht Augsburg die Gefängnisstrafen für die Eltern eines Vorschulkindes, die das Kind rund ein Jahr lang misshandelt hatten. Der leibliche Vater muss drei Jahre und acht Monate in Haft, die Stiefmutter drei Jahre und zwei Monate. Das Gericht verwarf die Berufungsanträge beider Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, da die Strafen des Amtsgerichts angemessen seien. Die Angeklagten hatten den Jungen im Alter von fünf und sechs Jahren mehrfach verletzt, gefesselt und eingesperrt, sowie ihm Essen und Trinken verweigert. Das Kind konnte im Januar 2025 im Landkreis Aichach-Friedberg von einer Zeugin auf einer Landstraße aufgelesen werden.