Am 07.04.2026 lädt das Polizeikommissariat Bückeburg zu einer präventiven Codieraktion ein, um Fahrraddieben das Handwerk zu legen und die Chancen auf eine Rückführung gestohlener Räder zu erhöhen. Interessierte Bürger können ihr Fahrrad in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf dem Hof des Polizeikommissariats Bückeburg (Ulmenallee 9) codieren lassen. Eine vorherige Anmeldung ist für diesen Termin nicht erforderlich. Bei der Codierung wird eine individuell zuordenbare Kombination aus Zahlen und Buchstaben dauerhaft in den Rahmen graviert, die unter anderem verschlüsselte Informationen zum Wohnort und den Initialen des Besitzers enthält. Bei hochwertigen Materialien, wie beispielsweise Carbonrahmen, kommt ein spezieller, permanent haftender Aufkleber zum Einsatz. Der sichtbare Code erschwert den illegalen Weiterverkauf des Diebesguts erheblich, und im Falle eines Fundes kann die Polizei das Fahrrad sofort dem rechtmäßigen Eigentümer zuordnen und zurückgeben. Für die Durchführung der Codierung ist lediglich ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Ein separater Eigentumsnachweis ist nicht zwingend erforderlich; die Teilnehmer bestätigen vor Ort mit ihrer Unterschrift, dass sie die rechtmäßigen Eigentümer des Fahrrades sind. #Diebstahl
Am 07.04.2026 lädt das Polizeikommissariat Bückeburg zu einer präventiven Codieraktion ein, um Fahrraddieben das Handwerk zu legen und die Chancen auf eine Rückführung gestohlener Räder zu erhöhen. Interessierte Bürger können ihr Fahrrad in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf dem Hof des Polizeikommissariats Bückeburg (Ulmenallee 9) codieren lassen. Eine vorherige Anmeldung ist für diesen Termin nicht erforderlich. Bei der Codierung wird eine individuell zuordenbare Kombination aus Zahlen und Buchstaben dauerhaft in den Rahmen graviert, die unter anderem verschlüsselte Informationen zum Wohnort und den Initialen des Besitzers enthält. Bei hochwertigen Materialien, wie beispielsweise Carbonrahmen, kommt ein spezieller, permanent haftender Aufkleber zum Einsatz. Der sichtbare Code erschwert den illegalen Weiterverkauf des Diebesguts erheblich, und im Falle eines Fundes kann die Polizei das Fahrrad sofort dem rechtmäßigen Eigentümer zuordnen und zurückgeben. Für die Durchführung der Codierung ist lediglich ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Ein separater Eigentumsnachweis ist nicht zwingend erforderlich; die Teilnehmer bestätigen vor Ort mit ihrer Unterschrift, dass sie die rechtmäßigen Eigentümer des Fahrrades sind. #Diebstahl