Am 17.09.2009 wurde bekannt, dass die Urteile im VW-Korruptionsskandal gegen Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert und den früheren Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer rechtskräftig sind. Der Bundesgerichtshof wies die Revisionen zurück. Volkert wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und muss diese nun antreten. Gebauer erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Volkert war im Februar 2008 wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue sowie Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz verurteilt worden. Er hatte Bonuszahlungen in Höhe von 1,95 Millionen Euro ausgehandelt und zahlreiche Privatreisen sowie Bordellbesuche auf Firmenkosten unternommen. Seine brasilianische Geliebte ließ er von VW bezahlen.
Am 17.09.2009 wurde bekannt, dass die Urteile im VW-Korruptionsskandal gegen Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert und den früheren Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer rechtskräftig sind. Der Bundesgerichtshof wies die Revisionen zurück. Volkert wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und muss diese nun antreten. Gebauer erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Volkert war im Februar 2008 wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue sowie Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz verurteilt worden. Er hatte Bonuszahlungen in Höhe von 1,95 Millionen Euro ausgehandelt und zahlreiche Privatreisen sowie Bordellbesuche auf Firmenkosten unternommen. Seine brasilianische Geliebte ließ er von VW bezahlen.