Am 23.06.2026 gegen Nachmittag kontrollierte ein Beamter der Kradgruppe der Polizei Hagen einen 26-jährigen Mann auf der Altenhagener Straße in Hagen-Altenhagen. Der E-Scooter des Mannes fiel durch seine überhöhte Geschwindigkeit auf. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand. Zudem verfügte der E-Scooter über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h und war daher nicht zulassungsfähig. Da der Roller nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug galt, hätte der 26-Jährige im Besitz einer Fahrerlaubnis sein müssen, die er nicht vorweisen konnte. Der Polizist stellte den E-Scooter sicher. Das Verkehrskommissariat ermittelt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Am 23.06.2026 gegen Nachmittag kontrollierte ein Beamter der Kradgruppe der Polizei Hagen einen 26-jährigen Mann auf der Altenhagener Straße in Hagen-Altenhagen. Der E-Scooter des Mannes fiel durch seine überhöhte Geschwindigkeit auf. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand. Zudem verfügte der E-Scooter über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h und war daher nicht zulassungsfähig. Da der Roller nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug galt, hätte der 26-Jährige im Besitz einer Fahrerlaubnis sein müssen, die er nicht vorweisen konnte. Der Polizist stellte den E-Scooter sicher. Das Verkehrskommissariat ermittelt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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