Zoll deckt Arzneimittelverstoß auf
Am 12.03.2026 zogen Zollbeamte im Rostocker Seehafen einen rumänischen Kleinbus mit fünf Insassen zur Kontrolle aus dem Verkehr. Der Fahrer gab an, auf dem Weg über Schweden nach Norwegen zu sein. Mittels Röntgentechnik wurden Pakete und Gepäckstücke der Insassen kontrolliert, wobei bei einem Gepäckstück Strukturveränderungen auffielen. Bei der manuellen Nachkontrolle fanden die Beamten neben Kleidung eine erhebliche Menge Tabletten mit der Bezeichnung "Ksalol" (Alprazolam) 1mg, verpackt in 10 Blister mit je 15 Stück. Der Fahrer gab spontan an, den Koffer an einer Tankstelle in Rumänien übernommen zu haben, mit dem Ziel, diesen in Oslo an eine weitere Person zu übergeben. Es wurden mehr als 45.000 Tabletten sichergestellt. Alprazolam ist ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von Angstzuständen und Panikstörungen, das bei falscher Dosierung zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit führen kann. Gegen den rumänischen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Rostock übernommen.
Am 12.03.2026 zogen Zollbeamte im Rostocker Seehafen einen rumänischen Kleinbus mit fünf Insassen zur Kontrolle aus dem Verkehr. Der Fahrer gab an, auf dem Weg über Schweden nach Norwegen zu sein. Mittels Röntgentechnik wurden Pakete und Gepäckstücke der Insassen kontrolliert, wobei bei einem Gepäckstück Strukturveränderungen auffielen. Bei der manuellen Nachkontrolle fanden die Beamten neben Kleidung eine erhebliche Menge Tabletten mit der Bezeichnung "Ksalol" (Alprazolam) 1mg, verpackt in 10 Blister mit je 15 Stück. Der Fahrer gab spontan an, den Koffer an einer Tankstelle in Rumänien übernommen zu haben, mit dem Ziel, diesen in Oslo an eine weitere Person zu übergeben. Es wurden mehr als 45.000 Tabletten sichergestellt. Alprazolam ist ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von Angstzuständen und Panikstörungen, das bei falscher Dosierung zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit führen kann. Gegen den rumänischen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Rostock übernommen.
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