Am 25.02.2014 begann vor dem Münchner Landgericht der Berufungsprozess gegen einen 34-jährigen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt. Der Beamte hatte im Januar 2013 einer gefesselten 24-jährigen Frau mit der Faust das Nasenbein und die rechte Augenhöhle gebrochen. In erster Instanz wurde er zu zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte rechtfertigte sich mit Notwehr: Die Frau habe ihn angespuckt und sei mit dem Kopf auf ihn zugerast, woraufhin er im Reflex zugeschlagen habe. Die Frau gab das Anspucken zu, bestritt jedoch, dass sie mit dem Kopf hätte zustoßen können. Sie gab an, zwei Schläge erhalten zu haben. Ihr rechtes Auge sei bis heute beeinträchtigt, und sie befinde sich wegen Angst vor der Polizei in Therapie. Der Prozess wird am 10.03.2014 fortgesetzt.
Am 25.02.2014 begann vor dem Münchner Landgericht der Berufungsprozess gegen einen 34-jährigen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt. Der Beamte hatte im Januar 2013 einer gefesselten 24-jährigen Frau mit der Faust das Nasenbein und die rechte Augenhöhle gebrochen. In erster Instanz wurde er zu zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte rechtfertigte sich mit Notwehr: Die Frau habe ihn angespuckt und sei mit dem Kopf auf ihn zugerast, woraufhin er im Reflex zugeschlagen habe. Die Frau gab das Anspucken zu, bestritt jedoch, dass sie mit dem Kopf hätte zustoßen können. Sie gab an, zwei Schläge erhalten zu haben. Ihr rechtes Auge sei bis heute beeinträchtigt, und sie befinde sich wegen Angst vor der Polizei in Therapie. Der Prozess wird am 10.03.2014 fortgesetzt.