Am 01.07.2025 kam es in Ribnitz-Damgarten zu einem aufsehenerregenden Polizeieinsatz an einer Schule. Laut einer Gerichtsentscheidung war die Art und Weise der Gefährderansprache einer damals 16-jährigen Schülerin rechtswidrig. Die Schülerin wurde aus dem laufenden Unterricht geholt und in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat gebracht. Der Schulleiter hatte eine anonyme E-Mail erhalten, dass die Klägerin staatsschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken auf ihrem Tiktok-Account verbreite, woraufhin sich die Schule an die Polizei wandte. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.
Am 01.07.2025 kam es in Ribnitz-Damgarten zu einem aufsehenerregenden Polizeieinsatz an einer Schule. Laut einer Gerichtsentscheidung war die Art und Weise der Gefährderansprache einer damals 16-jährigen Schülerin rechtswidrig. Die Schülerin wurde aus dem laufenden Unterricht geholt und in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat gebracht. Der Schulleiter hatte eine anonyme E-Mail erhalten, dass die Klägerin staatsschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken auf ihrem Tiktok-Account verbreite, woraufhin sich die Schule an die Polizei wandte. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.