Am Samstag, 15.11.2025, wurde ein 41-jähriger Pole im Rahmen der Grenzkontrollen auf der BAB 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen kontrolliert. Er konnte eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe wegen Körperverletzung abwenden, indem er eine Geldstrafe in Höhe von 2000,00 EUR sowie 573,02 EUR Verfahrenskosten zahlte.
Am Samstag, 15.11.2025, wurde ein 41-jähriger Pole im Rahmen der Grenzkontrollen auf der BAB 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen kontrolliert. Er konnte eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe wegen Körperverletzung abwenden, indem er eine Geldstrafe in Höhe von 2000,00 EUR sowie 573,02 EUR Verfahrenskosten zahlte.