Am 16.02.2026 wurde in Pomellen einem 38-jährigen polnischen Staatsbürger die Einreise nach Deutschland verweigert. Der Mann wurde als Fahrer eines Pkw Ford Mondeo aus Polen kommend kontrolliert. Bei der Überprüfung wurden zwei Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Hannover und die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen des besonders schweren Falles des Diebstahls festgestellt. Zudem wurde er durch die Staatsanwaltschaft Rostock zur Vermögensabschöpfung/Strafvollstreckung gesucht, ebenfalls wegen des besonders schweren Falles von Diebstahl. Im Gepäck des Mannes wurden eine Ampulle Dopingmittel mit falscher Kennzeichnung sowie zwei Ampullen mit russischer Schrift gefunden und sichergestellt. Weiterhin ergab eine Überprüfung, dass die Fahrerlaubnis des Mannes für ungültig erklärt worden war und er bis Mitte Mai 2027 das Recht auf Einreise und Aufenthalt verloren hat. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt und über den Grenzübergang Linken nach Polen zurückgewiesen.
Am 16.02.2026 wurde in Pomellen einem 38-jährigen polnischen Staatsbürger die Einreise nach Deutschland verweigert. Der Mann wurde als Fahrer eines Pkw Ford Mondeo aus Polen kommend kontrolliert. Bei der Überprüfung wurden zwei Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Hannover und die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen des besonders schweren Falles des Diebstahls festgestellt. Zudem wurde er durch die Staatsanwaltschaft Rostock zur Vermögensabschöpfung/Strafvollstreckung gesucht, ebenfalls wegen des besonders schweren Falles von Diebstahl. Im Gepäck des Mannes wurden eine Ampulle Dopingmittel mit falscher Kennzeichnung sowie zwei Ampullen mit russischer Schrift gefunden und sichergestellt. Weiterhin ergab eine Überprüfung, dass die Fahrerlaubnis des Mannes für ungültig erklärt worden war und er bis Mitte Mai 2027 das Recht auf Einreise und Aufenthalt verloren hat. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt und über den Grenzübergang Linken nach Polen zurückgewiesen.