Am 16.02.2026 wurde in Pomellen ein 38-jähriger polnischer Staatsangehöriger bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert. Der Mann führte einen Pkw Ford Mondeo mit polnischem Kennzeichen. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass gegen ihn zwei Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaften Hannover und Potsdam wegen des besonders schweren Falles des Diebstahls vorliegen. Zudem wurde er durch die Staatsanwaltschaft Rostock zur Vermögensabschöpfung/Strafvollstreckung gesucht, ebenfalls wegen des besonders schweren Falles von Diebstahl. Im Gepäck des Mannes wurden eine Ampulle Dopingmittel mit falscher Kennzeichnung sowie zwei Ampullen mit russischer Schrift gefunden und sichergestellt. Weiterhin wurde festgestellt, dass seine Fahrerlaubnis für ungültig erklärt worden war und er bis Mitte Mai 2027 das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland verloren hat. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt und über den Grenzübergang Linken nach Polen zurückgewiesen.
Am 16.02.2026 wurde in Pomellen ein 38-jähriger polnischer Staatsangehöriger bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert. Der Mann führte einen Pkw Ford Mondeo mit polnischem Kennzeichen. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass gegen ihn zwei Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaften Hannover und Potsdam wegen des besonders schweren Falles des Diebstahls vorliegen. Zudem wurde er durch die Staatsanwaltschaft Rostock zur Vermögensabschöpfung/Strafvollstreckung gesucht, ebenfalls wegen des besonders schweren Falles von Diebstahl. Im Gepäck des Mannes wurden eine Ampulle Dopingmittel mit falscher Kennzeichnung sowie zwei Ampullen mit russischer Schrift gefunden und sichergestellt. Weiterhin wurde festgestellt, dass seine Fahrerlaubnis für ungültig erklärt worden war und er bis Mitte Mai 2027 das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland verloren hat. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt und über den Grenzübergang Linken nach Polen zurückgewiesen.