Am 21.02.2026 wurde in Pomellen ein 38-jähriger polnischer Staatsbürger bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert. Der Mann führte einen Pkw Ford Mondeo aus Polen kommend. Bei der Kontrolle wurden zwei Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Hannover und die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen des besonders schweren Falles des Diebstahls festgestellt. Zudem wurde er durch die Staatsanwaltschaft Rostock zur Vermögensabschöpfung/Strafvollstreckung gesucht, ebenfalls wegen des besonders schweren Falles von Diebstahl. Im Gepäck wurden eine Ampulle Dopingmittel mit falscher Kennzeichnung sowie zwei Ampullen mit russischer Schrift gefunden und sichergestellt. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Fahrerlaubnis des Mannes für ungültig erklärt worden ist und eine Ausschreibung durch den Landkreis Rostock über den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt bis Mitte Mai 2027 vorliegt. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt und über den Grenzübergang Linken nach Polen zurückgewiesen.
Am 21.02.2026 wurde in Pomellen ein 38-jähriger polnischer Staatsbürger bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert. Der Mann führte einen Pkw Ford Mondeo aus Polen kommend. Bei der Kontrolle wurden zwei Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Hannover und die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen des besonders schweren Falles des Diebstahls festgestellt. Zudem wurde er durch die Staatsanwaltschaft Rostock zur Vermögensabschöpfung/Strafvollstreckung gesucht, ebenfalls wegen des besonders schweren Falles von Diebstahl. Im Gepäck wurden eine Ampulle Dopingmittel mit falscher Kennzeichnung sowie zwei Ampullen mit russischer Schrift gefunden und sichergestellt. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Fahrerlaubnis des Mannes für ungültig erklärt worden ist und eine Ausschreibung durch den Landkreis Rostock über den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt bis Mitte Mai 2027 vorliegt. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt und über den Grenzübergang Linken nach Polen zurückgewiesen.