Am 24.01.2026 verurteilte das Amtsgericht Pasewalk einen 55-jährigen Ukrainer wegen des besonders schweren und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der Ukrainer hatte im Juli 2025 versucht, bei zwei Fahrten mit einem Transporter von Plöwen aus 15 und von Ramin aus sechs Migranten, die ungesichert auf den Ladeflächen saßen, durch Deutschland zu befördern. Die Bundespolizei hatte den Angeklagten am 24.07.2025 bei Plöwen ertappt, als er sechs Männer auf der Ladefläche hatte. Anhand von Handydaten und weiterer Indizien konnte dem Angeklagten auch die Fahrt am 10.07.2025 mit 15 Flüchtlingen nachgewiesen werden. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Am 24.01.2026 verurteilte das Amtsgericht Pasewalk einen 55-jährigen Ukrainer wegen des besonders schweren und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der Ukrainer hatte im Juli 2025 versucht, bei zwei Fahrten mit einem Transporter von Plöwen aus 15 und von Ramin aus sechs Migranten, die ungesichert auf den Ladeflächen saßen, durch Deutschland zu befördern. Die Bundespolizei hatte den Angeklagten am 24.07.2025 bei Plöwen ertappt, als er sechs Männer auf der Ladefläche hatte. Anhand von Handydaten und weiterer Indizien konnte dem Angeklagten auch die Fahrt am 10.07.2025 mit 15 Flüchtlingen nachgewiesen werden. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.