Am 27.08.2025 stellten Bundespolizisten am Grenzübergang Linken einen 36-jährigen Polen als Mitreisenden in einem PKW mit polnischer Zulassung fest. Die Fahndungsprüfung ergab zwei Ausschreibungen zur Festnahme: erstens durch die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG), die durch Zahlung von 150,00 EUR und 35,50 EUR Kosten (6 Tage Erzwingungshaft) abgewendet wurde; zweitens durch die Staatsanwaltschaft Bremen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, die durch Zahlung von 1800,00 EUR und 165,50 EUR Kosten (45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) abgewendet wurde. Nach Zahlung der Gesamtstrafe von 2151,00 EUR konnte er seine Reise fortsetzen.
Am 27.08.2025 stellten Bundespolizisten am Grenzübergang Linken einen 36-jährigen Polen als Mitreisenden in einem PKW mit polnischer Zulassung fest. Die Fahndungsprüfung ergab zwei Ausschreibungen zur Festnahme: erstens durch die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG), die durch Zahlung von 150,00 EUR und 35,50 EUR Kosten (6 Tage Erzwingungshaft) abgewendet wurde; zweitens durch die Staatsanwaltschaft Bremen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, die durch Zahlung von 1800,00 EUR und 165,50 EUR Kosten (45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) abgewendet wurde. Nach Zahlung der Gesamtstrafe von 2151,00 EUR konnte er seine Reise fortsetzen.