Am 20.11.2024 muss sich das Landgericht Neubrandenburg mit einer mutmaßlichen Misshandlung in einer Familie in einem Ort in der Region Pasewalk befassen. Die Staatsanwaltschaft wirft einer 39-jährigen Frau gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Sie soll ihre damals 14 Jahre alte Stieftochter monatelang ins Bad gesperrt, sie dort mit eiskaltem Wasser übergossen und noch schlimmere Dinge getan haben. Die Familie besteht aus der 39-jährigen Stiefmutter, ihrem heute 46-jährigen Ehemann, der 17-jährigen Tochter der Frau sowie der Geschädigten, die die Tochter des Mannes sein soll. Zwischen der angeklagten Frau und ihrer Stieftochter soll es 2020 zu „großen Spannungen gekommen sein.“ Die Frau hat die Jugendliche laut Staatsanwaltschaft immer wieder stundenlang ins Bad eingeschlossen, soll sie gezwungen haben, sich in eine Wanne mit kaltem Wasser zu legen, wobei der Kopf des Mädchens auch unter Wasser gedrückt worden sein soll, und sie habe das Kind zeitweise sogar tagelang in einer Dusche eingesperrt. Zu dem Martyrium soll auch gehört haben, dass die Stieftochter mit einem WC-Pömpel geschlagen und kaltes Wasser in der Dusche über sie gegossen wurde, und sie soll zudem gezwungen worden sein, auch in der Dusche zu schlafen und zum Teil ihre Notdurft dort zu verrichten. Der heute 46 Jahre alte Ehemann und die 17-jährige Tochter der Frau stehen ebenfalls vor Gericht, weil sie von dem Martyrium gewusst, aber nichts dagegen unternommen, sondern dieses noch unterstützt haben sollen. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe, und die mutmaßliche Geschädigte, die inzwischen 18 Jahre alt sein dürfte, soll inzwischen anderweitig untergebracht worden sein. Für den Prozess sind insgesamt sechs Verhandlungstage bis zum 12. Dezember geplant. Nach Einschätzung des Landgerichtes kann es sein, dass die Öffentlichkeit für große Teile des Verfahrens ausgeschlossen wird, vor allem um die Persönlichkeitsrechte der mutmaßlich Geschädigten zu schützen. Mehrere Gutachter sollen zudem Glaubwürdigkeit der Beteiligten bewerten.
Am 20.11.2024 muss sich das Landgericht Neubrandenburg mit einer mutmaßlichen Misshandlung in einer Familie in einem Ort in der Region Pasewalk befassen. Die Staatsanwaltschaft wirft einer 39-jährigen Frau gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Sie soll ihre damals 14 Jahre alte Stieftochter monatelang ins Bad gesperrt, sie dort mit eiskaltem Wasser übergossen und noch schlimmere Dinge getan haben. Die Familie besteht aus der 39-jährigen Stiefmutter, ihrem heute 46-jährigen Ehemann, der 17-jährigen Tochter der Frau sowie der Geschädigten, die die Tochter des Mannes sein soll. Zwischen der angeklagten Frau und ihrer Stieftochter soll es 2020 zu „großen Spannungen gekommen sein.“ Die Frau hat die Jugendliche laut Staatsanwaltschaft immer wieder stundenlang ins Bad eingeschlossen, soll sie gezwungen haben, sich in eine Wanne mit kaltem Wasser zu legen, wobei der Kopf des Mädchens auch unter Wasser gedrückt worden sein soll, und sie habe das Kind zeitweise sogar tagelang in einer Dusche eingesperrt. Zu dem Martyrium soll auch gehört haben, dass die Stieftochter mit einem WC-Pömpel geschlagen und kaltes Wasser in der Dusche über sie gegossen wurde, und sie soll zudem gezwungen worden sein, auch in der Dusche zu schlafen und zum Teil ihre Notdurft dort zu verrichten. Der heute 46 Jahre alte Ehemann und die 17-jährige Tochter der Frau stehen ebenfalls vor Gericht, weil sie von dem Martyrium gewusst, aber nichts dagegen unternommen, sondern dieses noch unterstützt haben sollen. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe, und die mutmaßliche Geschädigte, die inzwischen 18 Jahre alt sein dürfte, soll inzwischen anderweitig untergebracht worden sein. Für den Prozess sind insgesamt sechs Verhandlungstage bis zum 12. Dezember geplant. Nach Einschätzung des Landgerichtes kann es sein, dass die Öffentlichkeit für große Teile des Verfahrens ausgeschlossen wird, vor allem um die Persönlichkeitsrechte der mutmaßlich Geschädigten zu schützen. Mehrere Gutachter sollen zudem Glaubwürdigkeit der Beteiligten bewerten.