Am 02.03.2025 löste ein Mann in Pasewalk um 03:00 Uhr einen Polizeieinsatz durch das Werfen eines Böllers aus. Der Mann warf den Sprengsatz aus einem Wohnhaus in der Großen Kirchenstraße. Es wurde gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen, da Silvesterknaller nur zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar gezündet werden dürfen. Der Verursacher der Ordnungswidrigkeit ist bekannt.
Am 02.03.2025 löste ein Mann in Pasewalk um 03:00 Uhr einen Polizeieinsatz durch das Werfen eines Böllers aus. Der Mann warf den Sprengsatz aus einem Wohnhaus in der Großen Kirchenstraße. Es wurde gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen, da Silvesterknaller nur zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar gezündet werden dürfen. Der Verursacher der Ordnungswidrigkeit ist bekannt.