Bewährungsstrafe nach tödlichem Unfall
Am 10.07.2014 wurde in Parchim ein Strafbefehl gegen den Fahrer eines verunglückten Rettungswagens erlassen. Der Fahrer erhielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Der Vorfall ereignete sich am 06.12.2013 auf der Bundesstraße 198 bei Plau am See, als der Rettungswagen gegen einen Straßenbaum prallte. Bei dem Unfall kam eine 82-jährige Patientin ums Leben, während ein Notarzt und ein Rettungssanitäter schwer verletzt wurden. Der Verteidiger des 27-jährigen Rettungsassistenten hat Einspruch eingelegt, weshalb es im August möglicherweise zur Hauptverhandlung kommen könnte.
Am 10.07.2014 wurde in Parchim ein Strafbefehl gegen den Fahrer eines verunglückten Rettungswagens erlassen. Der Fahrer erhielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Der Vorfall ereignete sich am 06.12.2013 auf der Bundesstraße 198 bei Plau am See, als der Rettungswagen gegen einen Straßenbaum prallte. Bei dem Unfall kam eine 82-jährige Patientin ums Leben, während ein Notarzt und ein Rettungssanitäter schwer verletzt wurden. Der Verteidiger des 27-jährigen Rettungsassistenten hat Einspruch eingelegt, weshalb es im August möglicherweise zur Hauptverhandlung kommen könnte.
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