Am 20.04.2025 gegen 20:00 Uhr kam es in der Oldenburger Innenstadt zu einem Polizeieinsatz, bei dem der 21-jährige Lorenz A. durch vier Schüsse eines Polizeibeamten getötet wurde. Der 28-jährige Polizist steht nun vor dem Landgericht Oldenburg, das die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugelassen hat. Laut Anklage gab der Beamte fünf Schüsse ab, von denen vier Lorenz A. trafen, darunter in den Kopf, das Abdomen, die Hüfte und den rechten Oberschenkel. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten vor, die tödlichen Schüsse rücklings auf den flüchtenden Lorenz A. abgegeben zu haben, obwohl dieser lediglich fliehen wollte. Lorenz A. hatte zuvor Reizgas gegen den Beamten eingesetzt, jedoch kein Messer. Die Bodycams der beteiligten Polizisten waren ausgeschaltet. Der Fall hatte bundesweit Proteste gegen Polizeigewalt ausgelöst.
Am 20.04.2025 gegen 20:00 Uhr kam es in der Oldenburger Innenstadt zu einem Polizeieinsatz, bei dem der 21-jährige Lorenz A. durch vier Schüsse eines Polizeibeamten getötet wurde. Der 28-jährige Polizist steht nun vor dem Landgericht Oldenburg, das die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugelassen hat. Laut Anklage gab der Beamte fünf Schüsse ab, von denen vier Lorenz A. trafen, darunter in den Kopf, das Abdomen, die Hüfte und den rechten Oberschenkel. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten vor, die tödlichen Schüsse rücklings auf den flüchtenden Lorenz A. abgegeben zu haben, obwohl dieser lediglich fliehen wollte. Lorenz A. hatte zuvor Reizgas gegen den Beamten eingesetzt, jedoch kein Messer. Die Bodycams der beteiligten Polizisten waren ausgeschaltet. Der Fall hatte bundesweit Proteste gegen Polizeigewalt ausgelöst.