Paar erschlich Corona-Hilfen
Am 17.03.2026 wurden ein 44-jähriger Mann und seine 39-jährige Frau vom Amtsgericht Neubrandenburg wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Corona-Hilfen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Mann erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die Frau eine Haftstrafe von fünf Monaten, beide ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre. Das Paar hatte gestanden, ab 2020 über zwei Jahre das Landesförderinstitut MV mit falschen Angaben getäuscht zu haben, um sich und ihren fünf Kindern etwas zu gönnen. Der Mann arbeitete als Kurierfahrer und versuchte sich als Discjockey etwas dazuzuverdienen, während die Frau, die aus Waren stammt, zu Hause war. Durch insgesamt zehn Anträge auf "Überbrückungshilfe", "Neustarthilfe" und weitere Unterstützungsmöglichkeiten ergaunerten sie sich 29.508,54 Euro. Der erste Antrag wurde im März 2020 gestellt, wobei das Förderinstitut zunächst 3000 Euro auszahlte. Im Mai 2022 flog der Betrug auf. Eine Wohnungsdurchsuchung im Jahr 2023 führte dazu, dass das Jugendamt eingeschaltet wurde, da die Zustände in dem gemieteten Haus chaotisch waren. Beide Angeklagten sind vorbestraft, der Mann hat bereits zehn Vorstrafen, darunter mehrere wegen Betrugs, und fünf Haftstrafen auf Bewährung. Das Gericht berücksichtigte, dass die Taten einige Zeit zurückliegen und eine günstige Sozialprognose vorliegt. Das Paar muss die erschlichenen Gelder zurückzahlen.
Am 17.03.2026 wurden ein 44-jähriger Mann und seine 39-jährige Frau vom Amtsgericht Neubrandenburg wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Corona-Hilfen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Mann erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die Frau eine Haftstrafe von fünf Monaten, beide ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre. Das Paar hatte gestanden, ab 2020 über zwei Jahre das Landesförderinstitut MV mit falschen Angaben getäuscht zu haben, um sich und ihren fünf Kindern etwas zu gönnen. Der Mann arbeitete als Kurierfahrer und versuchte sich als Discjockey etwas dazuzuverdienen, während die Frau, die aus Waren stammt, zu Hause war. Durch insgesamt zehn Anträge auf "Überbrückungshilfe", "Neustarthilfe" und weitere Unterstützungsmöglichkeiten ergaunerten sie sich 29.508,54 Euro. Der erste Antrag wurde im März 2020 gestellt, wobei das Förderinstitut zunächst 3000 Euro auszahlte. Im Mai 2022 flog der Betrug auf. Eine Wohnungsdurchsuchung im Jahr 2023 führte dazu, dass das Jugendamt eingeschaltet wurde, da die Zustände in dem gemieteten Haus chaotisch waren. Beide Angeklagten sind vorbestraft, der Mann hat bereits zehn Vorstrafen, darunter mehrere wegen Betrugs, und fünf Haftstrafen auf Bewährung. Das Gericht berücksichtigte, dass die Taten einige Zeit zurückliegen und eine günstige Sozialprognose vorliegt. Das Paar muss die erschlichenen Gelder zurückzahlen.
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