Am 02.05.2022 forderte die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen vier Männer in Neubrandenburg Haftstrafen wegen bandenmäßigen Einschleusens von Flüchtlingen. Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bis zu drei Jahren und zehn Monaten für die Angeklagten. Die Verteidigung plädierte auf deutlich geringere Freiheitsstrafen, ausgesetzt auf Bewährung. Drei der vier aus Tunesien stammenden Angeklagten im Alter von 25, 27 und 35 Jahren hatten zu Prozessbeginn eingeräumt, in unterschiedlicher Weise an der Schleusung von 17 Migranten von Belarus nach Deutschland im Herbst 2021 beteiligt gewesen zu sein, indem sie diese in einem Transporter über etwa 1000 Kilometer nach Vorpommern gefahren hatten. Das Urteil soll am Montagnachmittag fallen.
Am 02.05.2022 forderte die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen vier Männer in Neubrandenburg Haftstrafen wegen bandenmäßigen Einschleusens von Flüchtlingen. Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bis zu drei Jahren und zehn Monaten für die Angeklagten. Die Verteidigung plädierte auf deutlich geringere Freiheitsstrafen, ausgesetzt auf Bewährung. Drei der vier aus Tunesien stammenden Angeklagten im Alter von 25, 27 und 35 Jahren hatten zu Prozessbeginn eingeräumt, in unterschiedlicher Weise an der Schleusung von 17 Migranten von Belarus nach Deutschland im Herbst 2021 beteiligt gewesen zu sein, indem sie diese in einem Transporter über etwa 1000 Kilometer nach Vorpommern gefahren hatten. Das Urteil soll am Montagnachmittag fallen.