Am Dienstag im August 2025 eskalierte ein Familienstreit in der Plantagenallee in Hagenow, als Aziz H. seinen Cousin Omar mit einem Messer angriff. Laut Staatsanwaltschaft zog der 38-jährige H. während eines Streits um Geld ein Küchenmesser mit einer 13 Zentimeter langen Klinge und stach auf seinen Cousin ein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag vor. Die Verletzungen, die H. seinem Verwandten zufügte, waren lebensgefährlich, und nur eine Notoperation konnte dessen Tod verhindern. Die Anklage geht davon aus, dass H. vorsätzlich versuchte, seinen Cousin mit einer Waffe zu töten oder dessen Tod billigend in Kauf zu nehmen. Demnach war H. mit seiner Ex-Ehefrau und deren Bruder verabredet, als sich ein Streitgespräch entwickelte. H. forderte von seinem Cousin einen dreistelligen Betrag zurück, den er ihm für die Flucht aus Syrien geliehen hatte. Die Diskussion eskalierte, woraufhin H. das Messer zog und in die linke Brust und den Unterbauch seines Cousins stach. Das schwer verletzte Opfer konnte noch weglaufen, während der Angeklagte ihm folgte und rief: „Ich schlachte dich ab.“ Ein Zeuge beobachtete die Szene und schritt ein. Der Angeklagte räumte die Tat ein und gab an, das Messer zur Selbstverteidigung eingesteckt zu haben, da es zuvor bereits zu Handgreiflichkeiten gekommen sei und er aufgrund eines Handicaps am Arm unterlegen gewesen wäre. Er schilderte die Messerattacke als spontanen Wutausbruch und beteuerte, die Drohung sei nicht ernst gemeint gewesen.
Am Dienstag im August 2025 eskalierte ein Familienstreit in der Plantagenallee in Hagenow, als Aziz H. seinen Cousin Omar mit einem Messer angriff. Laut Staatsanwaltschaft zog der 38-jährige H. während eines Streits um Geld ein Küchenmesser mit einer 13 Zentimeter langen Klinge und stach auf seinen Cousin ein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag vor. Die Verletzungen, die H. seinem Verwandten zufügte, waren lebensgefährlich, und nur eine Notoperation konnte dessen Tod verhindern. Die Anklage geht davon aus, dass H. vorsätzlich versuchte, seinen Cousin mit einer Waffe zu töten oder dessen Tod billigend in Kauf zu nehmen. Demnach war H. mit seiner Ex-Ehefrau und deren Bruder verabredet, als sich ein Streitgespräch entwickelte. H. forderte von seinem Cousin einen dreistelligen Betrag zurück, den er ihm für die Flucht aus Syrien geliehen hatte. Die Diskussion eskalierte, woraufhin H. das Messer zog und in die linke Brust und den Unterbauch seines Cousins stach. Das schwer verletzte Opfer konnte noch weglaufen, während der Angeklagte ihm folgte und rief: „Ich schlachte dich ab.“ Ein Zeuge beobachtete die Szene und schritt ein. Der Angeklagte räumte die Tat ein und gab an, das Messer zur Selbstverteidigung eingesteckt zu haben, da es zuvor bereits zu Handgreiflichkeiten gekommen sei und er aufgrund eines Handicaps am Arm unterlegen gewesen wäre. Er schilderte die Messerattacke als spontanen Wutausbruch und beteuerte, die Drohung sei nicht ernst gemeint gewesen.