Am 06.02.2026 wird aus Greifswald ein weiteres Nachspiel zu der mutmaßlichen Verschleppung von Ermittlungsverfahren durch einen Polizisten auf Usedom gemeldet. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Angeklagten haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht hatte den 54-Jährigen in vier Fällen der Strafvereitelung im Amt für schuldig befunden und ihn zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt. Laut Anklage soll der Mann in seiner Zeit als Mitarbeiter der Polizeidienststelle Heringsdorf zwischen 2020 und 2023 zahlreiche Ermittlungsverfahren verschleppt haben, wobei es um Fälle wie Drogendelikte, Betrug wegen Mietmängeln, Diebstahl oder Verstöße gegen das Waffengesetz ging. Das Verfahren wird in der zweiten Instanz in der Berufungsverhandlung beim Landgericht Stralsund verhandelt.
Am 06.02.2026 wird aus Greifswald ein weiteres Nachspiel zu der mutmaßlichen Verschleppung von Ermittlungsverfahren durch einen Polizisten auf Usedom gemeldet. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Angeklagten haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht hatte den 54-Jährigen in vier Fällen der Strafvereitelung im Amt für schuldig befunden und ihn zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt. Laut Anklage soll der Mann in seiner Zeit als Mitarbeiter der Polizeidienststelle Heringsdorf zwischen 2020 und 2023 zahlreiche Ermittlungsverfahren verschleppt haben, wobei es um Fälle wie Drogendelikte, Betrug wegen Mietmängeln, Diebstahl oder Verstöße gegen das Waffengesetz ging. Das Verfahren wird in der zweiten Instanz in der Berufungsverhandlung beim Landgericht Stralsund verhandelt.