Am 20.02.2025 wurde ein Zuwanderer aus Afrika vom Amtsgericht Neubrandenburg wegen mehrfacher Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Der 30-Jährige, der seit 2020 in Deutschland ist, gilt bereits als „vollziehbar ausreisepflichtig“ und wird nun auch als „vorbestraft“ eingestuft. Der Verurteilte gibt an, aus Sierra Leone zu stammen, hat aber nur eine ID-Card aus Gambia und keine Passpapiere vorgelegt. Er ist in Friedland bei Neubrandenburg gemeldet, lebt aber in Dortmund bei seiner Freundin und hat bereits zehn Vorstrafen-Einträge im Bundeszentralregister, unter anderem wegen Beleidigung und Körperverletzung. Es werden keine Zeugen gesucht, da der Fall vor Gericht verhandelt wurde und der Mann verurteilt wurde.
Am 20.02.2025 wurde ein Zuwanderer aus Afrika vom Amtsgericht Neubrandenburg wegen mehrfacher Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Der 30-Jährige, der seit 2020 in Deutschland ist, gilt bereits als „vollziehbar ausreisepflichtig“ und wird nun auch als „vorbestraft“ eingestuft. Der Verurteilte gibt an, aus Sierra Leone zu stammen, hat aber nur eine ID-Card aus Gambia und keine Passpapiere vorgelegt. Er ist in Friedland bei Neubrandenburg gemeldet, lebt aber in Dortmund bei seiner Freundin und hat bereits zehn Vorstrafen-Einträge im Bundeszentralregister, unter anderem wegen Beleidigung und Körperverletzung. Es werden keine Zeugen gesucht, da der Fall vor Gericht verhandelt wurde und der Mann verurteilt wurde.