Am 05.05.2026 wurde bekannt, dass die Behörden die Abschiebung des Täters prüfen, der im Sommer 2025 eine 16-Jährige am Bahnhof Friedland vor einen Güterzug gestoßen hat. Das Landgericht Göttingen ordnete am 30.04.2026 die Unterbringung des 31-jährigen Asylbewerbers aus dem Irak in der Psychiatrie an, da er aufgrund paranoider Schizophrenie als schuldunfähig gilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Opfer Liana aus der Ukraine erlitt tödliche Kopfverletzungen. Der Mann war ausreisepflichtig und hätte bereits vor der Tat nach Litauen gebracht werden müssen. Die Abschiebung ist nur möglich, wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgeht und die medizinische Versorgung gesichert ist. Die Ermittlungen dauern.
Am 05.05.2026 wurde bekannt, dass die Behörden die Abschiebung des Täters prüfen, der im Sommer 2025 eine 16-Jährige am Bahnhof Friedland vor einen Güterzug gestoßen hat. Das Landgericht Göttingen ordnete am 30.04.2026 die Unterbringung des 31-jährigen Asylbewerbers aus dem Irak in der Psychiatrie an, da er aufgrund paranoider Schizophrenie als schuldunfähig gilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Opfer Liana aus der Ukraine erlitt tödliche Kopfverletzungen. Der Mann war ausreisepflichtig und hätte bereits vor der Tat nach Litauen gebracht werden müssen. Die Abschiebung ist nur möglich, wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgeht und die medizinische Versorgung gesichert ist. Die Ermittlungen dauern.