Am 11. August 2025 wurde die 16-jährige Liana am Bahnhof in Friedland (Niedersachsen) von einem 31-jährigen Iraker von hinten vor einen durchfahrenden Güterzug gestoßen und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Das Landgericht Göttingen ordnete die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde und er als schuldunfähig gilt. Die Tat wurde als Totschlag eingestuft, nicht als Mord. DNA-Spuren des Beschuldigten am Rücken des Opfers waren ein wesentliches Indiz. Der ausreisepflichtige Iraker hätte bereits vor der Tat nach Litauen überstellt werden sollen, was jedoch nicht erfolgte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung kündigte Revision.
Am 11. August 2025 wurde die 16-jährige Liana am Bahnhof in Friedland (Niedersachsen) von einem 31-jährigen Iraker von hinten vor einen durchfahrenden Güterzug gestoßen und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Das Landgericht Göttingen ordnete die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde und er als schuldunfähig gilt. Die Tat wurde als Totschlag eingestuft, nicht als Mord. DNA-Spuren des Beschuldigten am Rücken des Opfers waren ein wesentliches Indiz. Der ausreisepflichtige Iraker hätte bereits vor der Tat nach Litauen überstellt werden sollen, was jedoch nicht erfolgte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung kündigte Revision.