Am 27.03.2026 wurde eine gemeinsame Pressemitteilung vom Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) zum Cyberangriff auf die BDH-Klinik in Greifswald veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem Cyberangriff auf die BDH-Klinik im Februar 2026 werden Patienten unberechtigterweise per E-Mail angeschrieben. Die Täterschaft nutzt die entwendeten Patientendaten der BDH-Klinik, um auf Betroffene durch Erpressung einzuwirken. Der LfDI MV und das LKA MV raten dringend, skeptisch zu sein und nicht auf Nachrichten der Täterschaft zu reagieren, weder per E-Mail, Telefon, Messenger oder anderen Kommunikationskanälen. Es wird geraten, auf keine Geldforderung einzugehen und keine Zahlungen an die Täterschaft zu leisten. Es wird empfohlen, keine E-Mail-Anhänge zu öffnen und auf keine Links in E-Mail-Nachrichten zu klicken. Sollte eine E-Mail-Nachricht der Täterschaft eingehen und Erpressung stattfinden, sollte Anzeige erstattet werden.
Am 27.03.2026 wurde eine gemeinsame Pressemitteilung vom Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) zum Cyberangriff auf die BDH-Klinik in Greifswald veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem Cyberangriff auf die BDH-Klinik im Februar 2026 werden Patienten unberechtigterweise per E-Mail angeschrieben. Die Täterschaft nutzt die entwendeten Patientendaten der BDH-Klinik, um auf Betroffene durch Erpressung einzuwirken. Der LfDI MV und das LKA MV raten dringend, skeptisch zu sein und nicht auf Nachrichten der Täterschaft zu reagieren, weder per E-Mail, Telefon, Messenger oder anderen Kommunikationskanälen. Es wird geraten, auf keine Geldforderung einzugehen und keine Zahlungen an die Täterschaft zu leisten. Es wird empfohlen, keine E-Mail-Anhänge zu öffnen und auf keine Links in E-Mail-Nachrichten zu klicken. Sollte eine E-Mail-Nachricht der Täterschaft eingehen und Erpressung stattfinden, sollte Anzeige erstattet werden.