Mehrere Verstöße festgestellt
Im Kreis Borken wurden am Sonntag, 31.08.2025, bei Kontrollen von fünf Gastronomiebetrieben und einem Taxiunternehmen durch neun Zöllner des Hauptzollamts Münster, drei Mitarbeitern des Ausländeramtes und zwei Beamten der Kreispolizeibehörde Borken zahlreiche Verstöße festgestellt.

In einem Betrieb arbeitete eine 68-jährige Frau ohne gültige Aufenthaltserlaubnis.

Gegen sie und ihren Arbeitgeber wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

In einem weiteren Restaurant wurde ein Mann ohne Aufenthaltsgenehmigung angetroffen.

Zusätzlich stellten die Zöllner fest, dass zwei Beschäftigte nicht sozialversicherungsgemeldet waren und eine weitere Person nicht den Mindestlohn erhielt.

Auch in diesem Fall wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ein dritter Betrieb beschäftigte Personen ohne Meldung zur Sozialversicherung.

Zwei Beschäftigte führten zudem entgegen der Vorschriften keinen Ausweis mit sich.

Weitere Ermittlungen wurden eingeleitet.

Gegen eine Beschäftigte, die sich der Befragung verweigerte, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Kreis Borken wurden am Sonntag, 31.08.2025, bei Kontrollen von fünf Gastronomiebetrieben und einem Taxiunternehmen durch neun Zöllner des Hauptzollamts Münster, drei Mitarbeitern des Ausländeramtes und zwei Beamten der Kreispolizeibehörde Borken zahlreiche Verstöße festgestellt.

In einem Betrieb arbeitete eine 68-jährige Frau ohne gültige Aufenthaltserlaubnis.

Gegen sie und ihren Arbeitgeber wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

In einem weiteren Restaurant wurde ein Mann ohne Aufenthaltsgenehmigung angetroffen.

Zusätzlich stellten die Zöllner fest, dass zwei Beschäftigte nicht sozialversicherungsgemeldet waren und eine weitere Person nicht den Mindestlohn erhielt.

Auch in diesem Fall wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ein dritter Betrieb beschäftigte Personen ohne Meldung zur Sozialversicherung.

Zwei Beschäftigte führten zudem entgegen der Vorschriften keinen Ausweis mit sich.

Weitere Ermittlungen wurden eingeleitet.

Gegen eine Beschäftigte, die sich der Befragung verweigerte, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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