Am 14.07.2026 gegen Nachmittag stellten Polizeibeamte in Stadtroda ein 125er-Kleinkraftrad fest, das mit einem unzulässigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war. Bei einer Verkehrskontrolle ergab sich, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen zwar für das laufende Versicherungsjahr gültig war, jedoch zu einem anderen Fahrzeug gehörte. Für das kontrollierte Kleinkraftrad bestand weder eine Zulassung noch ein gültiger Versicherungsschutz. Das Kennzeichen wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den 66-jährigen Fahrer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Am 14.07.2026 gegen Nachmittag stellten Polizeibeamte in Stadtroda ein 125er-Kleinkraftrad fest, das mit einem unzulässigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war. Bei einer Verkehrskontrolle ergab sich, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen zwar für das laufende Versicherungsjahr gültig war, jedoch zu einem anderen Fahrzeug gehörte. Für das kontrollierte Kleinkraftrad bestand weder eine Zulassung noch ein gültiger Versicherungsschutz. Das Kennzeichen wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den 66-jährigen Fahrer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.