Am 13.07.2026 gegen 06:51 Uhr erschien eine 30-jährige deutsche Staatsangehörige am Flughafen Köln/Bonn zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Hurghada (Ägypten). Bei der Überprüfung stellten Bundespolizisten fest, dass die Frau durch die Staatsanwaltschaft Rottweil in zwei Fällen zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Haftbefehle basierten auf einem Betrugsdelikt und einem Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Zur Abwendung der Haft hätte sie offene Geldforderungen in Höhe von insgesamt 5.287,00 Euro zahlen müssen. Da sie den Betrag nicht aufbringen konnte, vollstreckte die Bundespolizei die Haftbefehle. Die 30-Jährige wurde in die Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf eingeliefert und trat ihren Flug nicht.
Am 13.07.2026 gegen 06:51 Uhr erschien eine 30-jährige deutsche Staatsangehörige am Flughafen Köln/Bonn zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Hurghada (Ägypten). Bei der Überprüfung stellten Bundespolizisten fest, dass die Frau durch die Staatsanwaltschaft Rottweil in zwei Fällen zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Haftbefehle basierten auf einem Betrugsdelikt und einem Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Zur Abwendung der Haft hätte sie offene Geldforderungen in Höhe von insgesamt 5.287,00 Euro zahlen müssen. Da sie den Betrag nicht aufbringen konnte, vollstreckte die Bundespolizei die Haftbefehle. Die 30-Jährige wurde in die Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf eingeliefert und trat ihren Flug nicht.