Zoll prüft Hotel- und Gaststättengewerbe
Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Aufdeckung unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Die FKS des Hauptzollamtes Darmstadt setzte in ganz Südhessen fast 80 Zöllnerinnen und Zöllner ein, unterstützt von über 60 Beschäftigten anderer Behörden (Landespolizeien, Steuerfahndung und Ordnungsämter). In Südhessen befragte die FKS rund 80 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Elf Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften oder den Mindestlohn wurden eingeleitet. In über 40 Fällen, darunter zwölf wegen mutmaßlicher Mindestlohnverstöße, folgen nun umfangreiche Nachprüfungen. Dabei werden die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche groß, beschäftigungsstark und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt (Mindestlohn seit 01.01.2025: 12,82 Euro/Stunde).
Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Aufdeckung unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Die FKS des Hauptzollamtes Darmstadt setzte in ganz Südhessen fast 80 Zöllnerinnen und Zöllner ein, unterstützt von über 60 Beschäftigten anderer Behörden (Landespolizeien, Steuerfahndung und Ordnungsämter). In Südhessen befragte die FKS rund 80 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Elf Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften oder den Mindestlohn wurden eingeleitet. In über 40 Fällen, darunter zwölf wegen mutmaßlicher Mindestlohnverstöße, folgen nun umfangreiche Nachprüfungen. Dabei werden die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche groß, beschäftigungsstark und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt (Mindestlohn seit 01.01.2025: 12,82 Euro/Stunde).
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