Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel hat am 14.03.2017 mitgeteilt, dass der wegen des gewaltsamen Todes von Tugce A. verurteilte Sanel M. nach Serbien abgeschoben werden kann. Der Beschluss ist unanfechtbar. Sanel M. verbüßt derzeit in Wiesbaden eine Jugendstrafe von drei Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Entscheidung zur Abschiebung aus der Strafhaft oder nach deren Ende obliegt der Stadt Wiesbaden und dem Landgericht. Der VGH bestätigte eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 10. Januar, gegen die Sanel M. Beschwerde eingelegt hatte. Die Ausländerbehörde Wiesbaden hatte Sanel M. Ende September 2016 für acht Jahre aus Deutschland ausgewiesen und mit sofortiger Abschiebung gedroht. Das Gericht sah die Gefahr erneuter Straftaten und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel hat am 14.03.2017 mitgeteilt, dass der wegen des gewaltsamen Todes von Tugce A. verurteilte Sanel M. nach Serbien abgeschoben werden kann. Der Beschluss ist unanfechtbar. Sanel M. verbüßt derzeit in Wiesbaden eine Jugendstrafe von drei Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Entscheidung zur Abschiebung aus der Strafhaft oder nach deren Ende obliegt der Stadt Wiesbaden und dem Landgericht. Der VGH bestätigte eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 10. Januar, gegen die Sanel M. Beschwerde eingelegt hatte. Die Ausländerbehörde Wiesbaden hatte Sanel M. Ende September 2016 für acht Jahre aus Deutschland ausgewiesen und mit sofortiger Abschiebung gedroht. Das Gericht sah die Gefahr erneuter Straftaten und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.