Frankfurt: Mord an Jakob von Metzler
Am 27.09.2002 lockte der 27-jährige Jura-Student Magnus Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler, Sohn einer Frankfurter Bankiersfamilie, auf dem Heimweg von der Schule in Frankfurt-Sachsenhausen unter einem Vorwand in seine Wohnung und erstickte ihn dort mit Klebestreifen über Mund und Nase. Tatmotiv war Geldnot. Mit der Leiche im Kofferraum fuhr er zum Anwesen der Familie und legte einen Erpresserbrief mit einer Lösegeldforderung von einer Million Euro ab. Am 29.09.2002 holte Gäfgen das Geld ab, wurde dabei von der Polizei observiert. Am 30.09.2002 wurde er am Frankfurter Flughafen festgenommen. Nach einer Folterandrohung durch die Polizei am 01.10.2002 gestand Gäfgen den Mord und führte die Beamten zur Leiche an einem See bei Schlüchtern. Am 27.07.2003 verurteilte das Landgericht Frankfurt Gäfgen wegen Entführung und Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Das Urteil wurde am 24.05.2004 rechtskräftig. Die Polizeibeamten Daschner und ein Hauptkommissar wurden am 20.12.2004 wegen Nötigung verwarnt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte Gäfgens Verfassungsbeschwerde am 14.12.2005 für unzulässig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nahm am 23.04.2007 eine Beschwerde gegen Deutschland. #Mord
Am 27.09.2002 lockte der 27-jährige Jura-Student Magnus Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler, Sohn einer Frankfurter Bankiersfamilie, auf dem Heimweg von der Schule in Frankfurt-Sachsenhausen unter einem Vorwand in seine Wohnung und erstickte ihn dort mit Klebestreifen über Mund und Nase. Tatmotiv war Geldnot. Mit der Leiche im Kofferraum fuhr er zum Anwesen der Familie und legte einen Erpresserbrief mit einer Lösegeldforderung von einer Million Euro ab. Am 29.09.2002 holte Gäfgen das Geld ab, wurde dabei von der Polizei observiert. Am 30.09.2002 wurde er am Frankfurter Flughafen festgenommen. Nach einer Folterandrohung durch die Polizei am 01.10.2002 gestand Gäfgen den Mord und führte die Beamten zur Leiche an einem See bei Schlüchtern. Am 27.07.2003 verurteilte das Landgericht Frankfurt Gäfgen wegen Entführung und Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Das Urteil wurde am 24.05.2004 rechtskräftig. Die Polizeibeamten Daschner und ein Hauptkommissar wurden am 20.12.2004 wegen Nötigung verwarnt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte Gäfgens Verfassungsbeschwerde am 14.12.2005 für unzulässig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nahm am 23.04.2007 eine Beschwerde gegen Deutschland. #Mord
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