Am 01.10.2025 stellte der Zoll im Kreis Offenbach bei der Kontrolle eines Fachmarktes fest, dass der 58-jährige deutsche Inhaber vermutlich über 30.000 Euro an Tabaksteuer hinterzogen hat, indem er rund 117 Liter Substitute für Tabakwaren, die zur Herstellung von E-Zigaretten-Flüssigkeit bestimmt waren, an Privatpersonen verkaufen wollte. Die Flüssigkeiten standen zur Abfüllung bereit, wodurch die Zweckbestimmung klar erkennbar war. Ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet, die Substitute sichergestellt und ein Tabaksteuerbescheid in Höhe von 30.310,80 Euro erstellt. Die Ermittlungen dauern an.
Am 01.10.2025 stellte der Zoll im Kreis Offenbach bei der Kontrolle eines Fachmarktes fest, dass der 58-jährige deutsche Inhaber vermutlich über 30.000 Euro an Tabaksteuer hinterzogen hat, indem er rund 117 Liter Substitute für Tabakwaren, die zur Herstellung von E-Zigaretten-Flüssigkeit bestimmt waren, an Privatpersonen verkaufen wollte. Die Flüssigkeiten standen zur Abfüllung bereit, wodurch die Zweckbestimmung klar erkennbar war. Ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet, die Substitute sichergestellt und ein Tabaksteuerbescheid in Höhe von 30.310,80 Euro erstellt. Die Ermittlungen dauern an.