Am 13.07.2026 kontrollierten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der A 67 einen Kleinlaster, der mit einem schweren SUV beladen war. Der Lkw wies eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen auf, das Leergewicht betrug 2,8 Tonnen. Eine Verwiegung ergab ein tatsächliches Gewicht von 5,4 Tonnen, eine Überladung von 1,9 Tonnen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. Zudem war kein seit 1. Juli erforderlicher intelligenter Fahrtenschreiber verbaut und der 47-jährige Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte. Zur Sicherung der Bußgeldverfahren wurde eine Sicherheitsleistung von 2000 Euro erhoben.
Am 13.07.2026 kontrollierten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der A 67 einen Kleinlaster, der mit einem schweren SUV beladen war. Der Lkw wies eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen auf, das Leergewicht betrug 2,8 Tonnen. Eine Verwiegung ergab ein tatsächliches Gewicht von 5,4 Tonnen, eine Überladung von 1,9 Tonnen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. Zudem war kein seit 1. Juli erforderlicher intelligenter Fahrtenschreiber verbaut und der 47-jährige Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte. Zur Sicherung der Bußgeldverfahren wurde eine Sicherheitsleistung von 2000 Euro erhoben.