Am Samstag, dem 17.01.2026, wurde nach einem Überfall auf eine Tankstelle in Langenselbold ein 40-jähriger Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen. Der Mann soll bei der Tat die Mitarbeiter sowie einen Kunden bedroht haben, wie die Polizei und Staatsanwaltschaft Hanau mitteilten. Nach bisherigem Ermittlungsstand betrat er mit einem Messer in der Hand am Nachmittag den Verkaufsraum der Tankstelle. Zunächst schubste er einen Kunden und verletzte ihn mit dem Messer leicht am Bein. Danach forderte der Verdächtige unter Vorhalt des Messers von einem Mitarbeiter der Tankstelle die Herausgabe von Bargeld und erhielt mehrere hundert Euro. Mit seiner Beute flüchtete der Mann, wurde aber nur wenige Minuten später durch herbeigeeilte Schutzleute vorläufig festgenommen. Er musste eine Blutprobe abgeben. Der Festgenommene wurde am Sonntagvormittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau dem Haftrichter des Amtsgerichts Hanau vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl, sodass sich der Beschuldigte bereits in einer Justizvollzugsanstalt befindet.
Am Samstag, dem 17.01.2026, wurde nach einem Überfall auf eine Tankstelle in Langenselbold ein 40-jähriger Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen. Der Mann soll bei der Tat die Mitarbeiter sowie einen Kunden bedroht haben, wie die Polizei und Staatsanwaltschaft Hanau mitteilten. Nach bisherigem Ermittlungsstand betrat er mit einem Messer in der Hand am Nachmittag den Verkaufsraum der Tankstelle. Zunächst schubste er einen Kunden und verletzte ihn mit dem Messer leicht am Bein. Danach forderte der Verdächtige unter Vorhalt des Messers von einem Mitarbeiter der Tankstelle die Herausgabe von Bargeld und erhielt mehrere hundert Euro. Mit seiner Beute flüchtete der Mann, wurde aber nur wenige Minuten später durch herbeigeeilte Schutzleute vorläufig festgenommen. Er musste eine Blutprobe abgeben. Der Festgenommene wurde am Sonntagvormittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau dem Haftrichter des Amtsgerichts Hanau vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl, sodass sich der Beschuldigte bereits in einer Justizvollzugsanstalt befindet.