Am 02.02.2017 gegen 11:00 Uhr kam es im Hallenbad in Gelnhausen zu einem Polizeieinsatz, nachdem ein 53-jähriger Mann aus Gründau sich weigerte, die Badeordnung zu befolgen. Der Bademeister hatte den Schwimmer ermahnt, nur im dafür vorgesehenen Bereich zu kraulen. Als der Badegast die Aufforderung ignorierte und auch die Anweisung, das Bad zu verlassen, nicht befolgte, wurde die Polizei gerufen. Die Beamten nahmen die Personalien des Mannes auf, woraufhin er das Bad verließ. Die Polizei bedauerte den Einsatz.
Am 02.02.2017 gegen 11:00 Uhr kam es im Hallenbad in Gelnhausen zu einem Polizeieinsatz, nachdem ein 53-jähriger Mann aus Gründau sich weigerte, die Badeordnung zu befolgen. Der Bademeister hatte den Schwimmer ermahnt, nur im dafür vorgesehenen Bereich zu kraulen. Als der Badegast die Aufforderung ignorierte und auch die Anweisung, das Bad zu verlassen, nicht befolgte, wurde die Polizei gerufen. Die Beamten nahmen die Personalien des Mannes auf, woraufhin er das Bad verließ. Die Polizei bedauerte den Einsatz.