Am 24.03.2022 bedrohte der 54-jährige Angeklagte Alexander M. aus Berlin im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben vor dem Landgericht Frankfurt den als Zeugen geladenen WELT-Journalisten Deniz Yücel verbal. Auf die Frage Yücels, ob er bestimmte Mails verfasst habe, antwortete M., wenn er könnte, würde er „ganz andere Sachen“ mit ihm machen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor. Yücel berichtete, insgesamt fünf Drohmails erhalten zu haben, von denen zwei bisher nicht Gegenstand des Verfahrens waren. Die Vorsitzende Richterin ermahnte den Angeklagten zur Ordnung. Die Drohserie hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz begonnen. #Bedrohung
Am 24.03.2022 bedrohte der 54-jährige Angeklagte Alexander M. aus Berlin im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben vor dem Landgericht Frankfurt den als Zeugen geladenen WELT-Journalisten Deniz Yücel verbal. Auf die Frage Yücels, ob er bestimmte Mails verfasst habe, antwortete M., wenn er könnte, würde er „ganz andere Sachen“ mit ihm machen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor. Yücel berichtete, insgesamt fünf Drohmails erhalten zu haben, von denen zwei bisher nicht Gegenstand des Verfahrens waren. Die Vorsitzende Richterin ermahnte den Angeklagten zur Ordnung. Die Drohserie hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz begonnen. #Bedrohung