Am 10.04.2014 verurteilte das Wiesbadener Landgericht zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils drei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Tat ereignete sich im vergangenen Jahr in den Weinbergen bei Eltville. Die Angeklagten hatten einem 28-jährigen Mann vier Stichverletzungen zugefügt, die neun bis zehn Zentimeter tief waren. Der Richter schloss eine Notwehrsituation aus. Einer der Angeklagten trug bei der Tat eine elektronische Fußfessel. Ein dritter Mann wurde wegen Vortäuschens einer Straftat zu acht Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 10.04.2014 verurteilte das Wiesbadener Landgericht zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils drei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Tat ereignete sich im vergangenen Jahr in den Weinbergen bei Eltville. Die Angeklagten hatten einem 28-jährigen Mann vier Stichverletzungen zugefügt, die neun bis zehn Zentimeter tief waren. Der Richter schloss eine Notwehrsituation aus. Einer der Angeklagten trug bei der Tat eine elektronische Fußfessel. Ein dritter Mann wurde wegen Vortäuschens einer Straftat zu acht Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.