Am 27.10.2022 verurteilte das Landgericht Hamburg einen 53-jährigen Deutschen wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Mann hatte am 20.01.2022 in Hamburg-Wilhelmsburg eine 43-jährige Freundin minutenlang mit einem Schal gewürgt, sodass sie in akuter Lebensgefahr schwebte. Die Frau war vorübergehend bewusstlos und blutete aus Mund und Nase. Der Angeklagte ließ von ihr ab, verständigte die Rettungskräfte und zeigte Reue. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, der Verteidiger maximal drei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am 27.10.2022 verurteilte das Landgericht Hamburg einen 53-jährigen Deutschen wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Mann hatte am 20.01.2022 in Hamburg-Wilhelmsburg eine 43-jährige Freundin minutenlang mit einem Schal gewürgt, sodass sie in akuter Lebensgefahr schwebte. Die Frau war vorübergehend bewusstlos und blutete aus Mund und Nase. Der Angeklagte ließ von ihr ab, verständigte die Rettungskräfte und zeigte Reue. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, der Verteidiger maximal drei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.