Am 23.12.2025 gegen Abend klingelte ein 43-jähriger Mann an der Wohnungstür eines 68-Jährigen in Hamburg-Rahlstedt. Als die Ehefrau öffnete und ihren Mann zur Tür rief, stach der Beschuldigte sofort auf das Opfer ein und fügte ihm elf Verletzungen an Kopf, Hals und Oberkörper zu. Der 68-Jährige verblutete. Die Polizei nahm den Angreifer noch am Tatort fest. Das Landgericht Hamburg hat die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beschlossen, da die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie begangen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 23.12.2025 gegen Abend klingelte ein 43-jähriger Mann an der Wohnungstür eines 68-Jährigen in Hamburg-Rahlstedt. Als die Ehefrau öffnete und ihren Mann zur Tür rief, stach der Beschuldigte sofort auf das Opfer ein und fügte ihm elf Verletzungen an Kopf, Hals und Oberkörper zu. Der 68-Jährige verblutete. Die Polizei nahm den Angreifer noch am Tatort fest. Das Landgericht Hamburg hat die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beschlossen, da die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie begangen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.