Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat am Mittwoch, den 12.07.2017, die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts im Fall der Vergewaltigung einer 14-Jährigen in Hamburg-Harburg teilweise stattgegeben. Das Landgericht muss nun prüfen, ob die vier beschuldigten jungen Männer und eine junge Frau sich durch Videoaufnahmen der Tat jugendpornografisches Material beschafft haben und ob die 14-Jährige auch zum Opfer einer Aussetzung wurde. Sie war nach der Tat bei eisiger Kälte in einem Hinterhof abgelegt worden. Drei der Männer und die junge Frau waren zu Jugendstrafen zwischen einem und zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, der vierte Angeklagte erhielt eine vierjährige Freiheitsstrafe. Die Revisionen von drei der Angeklagten verwarf der BGH. Die Entscheidung des BGH folgte der Auffassung des Bundesanwalts, der das Urteil als zu milde kritisierte und eine außerordentlich hohe Schuld der Tatbeteiligten sah.
Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat am Mittwoch, den 12.07.2017, die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts im Fall der Vergewaltigung einer 14-Jährigen in Hamburg-Harburg teilweise stattgegeben. Das Landgericht muss nun prüfen, ob die vier beschuldigten jungen Männer und eine junge Frau sich durch Videoaufnahmen der Tat jugendpornografisches Material beschafft haben und ob die 14-Jährige auch zum Opfer einer Aussetzung wurde. Sie war nach der Tat bei eisiger Kälte in einem Hinterhof abgelegt worden. Drei der Männer und die junge Frau waren zu Jugendstrafen zwischen einem und zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, der vierte Angeklagte erhielt eine vierjährige Freiheitsstrafe. Die Revisionen von drei der Angeklagten verwarf der BGH. Die Entscheidung des BGH folgte der Auffassung des Bundesanwalts, der das Urteil als zu milde kritisierte und eine außerordentlich hohe Schuld der Tatbeteiligten sah.