Am 07.12.2015 verurteilte das Hamburger Jugendschwurgericht einen 21-Jährigen wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft. Der Angeklagte hatte in der Nacht zum 10.05.2015 in Hamburg-Billstedt mit einem Messer auf einen 22-Jährigen eingestochen und ihm die Halsschlagader durchtrennt. Das Opfer starb. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte für nicht mehr als sechs Jahre. Die Nebenklage verlangte eine lebenslange Haftstrafe nach Erwachsenenstrafrecht. #Messerangriff
Am 07.12.2015 verurteilte das Hamburger Jugendschwurgericht einen 21-Jährigen wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft. Der Angeklagte hatte in der Nacht zum 10.05.2015 in Hamburg-Billstedt mit einem Messer auf einen 22-Jährigen eingestochen und ihm die Halsschlagader durchtrennt. Das Opfer starb. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte für nicht mehr als sechs Jahre. Die Nebenklage verlangte eine lebenslange Haftstrafe nach Erwachsenenstrafrecht. #Messerangriff