Der XY-Prozess gegen Mitglieder der XY-Bande, die im organisierten Drogenhandel und illegalen Glücksspiel aktiv war, wird die Justiz weiter beschäftigen. Ein 33-jähriger Mann, der im zweiten Anlauf wegen Beihilfe zum Drogenhandel in neun Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, legte Revision ein. Das Strafmaß gegen einen 42-Jährigen wurde von drei auf viereinhalb Jahre verschärft. Der 42-Jährige kann noch bis Montagnacht Revision einlegen. Der frühere CDU-Stadtverordnete Olaf Kamrath war im September 2006 als Bandenchef zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, drei Mitangeklagte erhielten Freiheitsstrafen zwischen acht und neun Jahren. Der Bundesgerichtshof erklärte die Verurteilung Kamraths Ende Januar für rechtskräftig.
Der XY-Prozess gegen Mitglieder der XY-Bande, die im organisierten Drogenhandel und illegalen Glücksspiel aktiv war, wird die Justiz weiter beschäftigen. Ein 33-jähriger Mann, der im zweiten Anlauf wegen Beihilfe zum Drogenhandel in neun Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, legte Revision ein. Das Strafmaß gegen einen 42-Jährigen wurde von drei auf viereinhalb Jahre verschärft. Der 42-Jährige kann noch bis Montagnacht Revision einlegen. Der frühere CDU-Stadtverordnete Olaf Kamrath war im September 2006 als Bandenchef zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, drei Mitangeklagte erhielten Freiheitsstrafen zwischen acht und neun Jahren. Der Bundesgerichtshof erklärte die Verurteilung Kamraths Ende Januar für rechtskräftig.